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Grundgesamtheit

Die Grundgesamtheit ist ein Begriff aus der Statistik, der verwendet wird, um die anvisierte Masse zu beschreiben. Die Grundgesamtheit ist also die Gesamtzahl der statistischen Elemente, zu denen die Analyse stattfinden soll, zum Beispiel: alle niedergelassenen Zahnärzte in Deutschland.

Ist Ihre ausgewählte Gruppe so klein und überschaubar, dass Sie tatsächlich alle Mitglieder einzeln erfassen und befragen können, spricht man von einer Vollerhebung. In unserem genannten Beispiel wird dies aber kaum funktionieren. In der Regel ist die komplette Erhebung der Grundgesamtheit viel zu umfangreich und entsprechend auch zu teuer und komplex. 

Aus diesem Grund arbeitet man in der Regel mit Stichproben, mittels derer auf die Grundgesamtheit geschlossen wird. Methodisch möglich ist das allerdings nur, wenn für die Stichprobenziehung ein Zufallsverfahren angewendet wird und die Zusammensetzung der Auswahlgesamtheit repräsentativ für die Grundgesamtheit ist.

Genau hier liegt in der Praxis oftmals das Problem, da einige notwendige Informationen nicht oder nur schwer zugänglich sind für diejenigen, die eine Erhebung durchführen. So sind Befragungen zum aktuellen Geräteabsatz praktisch immer fehlerhaft bzw. nicht vollständig, wenn Praxisgründer beispielsweise nicht berücksichtigt werden. Diese zu erfassen ist aber extrem schwierig, da sie – noch in der Gründungsphase – zwar bereits Geräte bestellen, aber in der Regel noch nicht in Branchen- und Telefonverzeichnissen erfasst sind und auch noch keine eigenen Praxis-Websites betreiben.

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